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Aktuelles

Installation und Inbetriebnahme des Systems Homematic IP

Als eine der innovativsten und zugleich günstigsten Smart-Home-Lösungen bieten wir Ihnen die Installation und Inbetriebnahme des Systems Homematic IP an. Hierbei kann kabellos über eine zentrale Homematic IP Box bequem per Handy beispielsweise die Beleuchtung, die Rollläden oder die Heizung Ihres Hauses gesteuert werden. Erhöhen Sie dadurch nicht nur Ihre Wohnqualität, sondern sparen Sie auch Energie. Wir erstellen gerne ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot!

(Benutzen Sie für weitere Informationen zum System den folgenden Link: Homematic IP)


Zuschüsse der KfW für die Installation einer Alarmanlage bzw. Einbruchmeldeanlage

Seit dem 19.11.2015 werden Zuschüsse der KfW für die Installation einer Alarmanlage bzw. Einbruchmeldeanlage nach mindestens DIN EN 50131 Grad 2 von bis zu 1500€ gewährt. Wir empfehlen Ihnen daher die Funk-Anlage System 8000 von INDEXA, welche dieser Norm gerecht wird.

Gerne beraten wir Sie bei der Beantragung des Zuschusses, installieren die Anlage und weisen Sie in die Bedienung ein.

(Weitere Informationen liefern nachfolgende Links: KfW-Förderung, INDEXA System 8000)


Umstellung auf LEDs

Da seit einigen Jahren LED-Leuchtmittel für den Wohnbereich mit warm-weißem Licht (Farbtemperatur 2700–3000 K) produziert werden, bieten sich diese nochmal mehr als eine weitaus sparsamere und langlebigere Alternative zu herkömmlichen Leuchtmitteln an. Mit einer zehnfach höheren Lichtausbeute und einer zwanzigfach höheren Lebensdauer verglichen mit Halogen-Leuchtmitteln rentiert sich eine Umstellung auf LEDs bereits sehr schnell. Wir erstellen Ihnen gerne eine Amortisationsrechnung und Tauschen Ihre alten Leuchtmittel für Sie!


Aufwendungen für Handwerkerarbeiten im eigenen Haushalt steuerlich geltend machen

Vergessen Sie nicht Aufwendungen für Handwerkerarbeiten und Haushaltshilfen im eigenen Haushalt gemäß § 35a EStG steuerlich geltend zu machen. Ausschlaggebend hierbei sind 20% des Arbeitslohns, bis zu einem Betrag von 1200€, der von der Steuerschuld abgezogen werden kann.

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